Ihr Einsatz wird ausschließlich während der Corona-Pandemie andauern. Die Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) sind angehalten, Unterstützung aus dem Pflegepool nur in dem Fall anzufordern, wenn aufgrund der Corona-Pandemie personell nicht vertretbare Engpässe in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich bestehen und die Unterstützung durch Freiwillige aus dem Pflegepool unabdingbar wird.
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